Zum Inhalt springen

Unterstützung & Spenden

Pack mit mir an.

Politische Arbeit kostet Geld. Jede kleine Summe hilft einen Wahlkampf auf die Beine zu stellen, welcher die Ideen und Ideale für die ich streite an der Seite der SPD auf die Straße zu tragen. Nicht jede:r kann oder will Geld spenden. Als jemand, der aus einem Arbeiter:inhaushalt kommt, kann ich das gut verstehen. Dennoch benötige ich deinen Support, sei es beim Plakatieren, Flyer verteilen oder Material für die Info-Stände zusammenzupacken. Nimm Kontakt mit mir auf und wir finden eine Möglichkeit für deinen Einsatz.

Hinweise
zum Thema Spenden

Spendenabzugsfähigkeit
Nach § 34 g des Einkommensteuergesetzes (EstG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650 € jährlich von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10 b Einkommensteuergesetz abzugsfähig.

Eine Spendenquittung erhalten Genoss:innen automatisch, sofern sie zuordbar sind. Für den Fall, dass Du noch kein SPD-Mitglied bist, gib bitte noch Deine Adresse im Verwendungszweck an, damit Dich die Spendenquittung erreichen kann.
Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers als Spendennachweis für das Finanzamt.

Bescheinigung für das Finanzamt
Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers als Spendennachweis für das Finanzamt. Bei Spenden ab 200,01 € wird von uns eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) ausgestellt. Dafür benötigen wir den Vor- und Nachnamen und die Adresse, die im Feld Verwendungszweck anzugeben sind. Für Mitglieder der SPD genügen auch der Name sowie die Mitgliedsnummer zur Identifizierung. Sollte der Platz einmal nicht ausreichen, so bitten wir um Mitteilung auf anderem Wege (Telefon, Brief, E-Mail) über die Spende.